Grundstück

Wird ein Grundstück real geteilt, so entstehen mit der Teilung zwei neue Grundstücke, für die jeweils ein eigenständiges Grundbuchblatt angelegt wird.

Die eigentliche Grundstücksteilung erfolgt im Grundbuchamt auf Antrag des beauftragten Notars, indem neue Grundbuchblätter angelegt werden. Erst jetzt ist der Kaufgegenstand (entsprechend Sachenrecht) vorhanden und kann dem Erwerber überschrieben werden.

Eigentum kann verkauft oder geteilt werden - dass vom Antrag auf Vermessung bis zum Eigentumsübergang in der Regel ca. 3 bis 10 Monate vergehen. Erst danach werden wir unseren Lageplan aktualisieren.

Lageplan

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